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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der MaxBrain AG

1. Allgemeines, Grundsätze der Zusammenarbeit

 

Die MaxBrain AG (weiter MaxBrain genannt) betreibt im Internet unter „yourdomain.maxbrain.com“ sowie unter Kunden-Domains eine Webapplikation/-service und damit verbundene SmartPhone Apps (GooglePlay, AppStore), mittels welcher Unternehmen ihre Aus- und Weiterbildung verwalten. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen MaxBrain und ihren Kundinnen (nachfolgend „Kundin“) in Bezug auf das Zur-Verfügung-Stellen von Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service, kurz SaaS).

 

Die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen MaxBrain und der Kundin und bilden integrierenden Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen MaxBrain und der Kundin. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kundin sind nur gültig, soweit sie von MaxBrain schriftlich akzeptiert werden. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt die Kundin, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen MaxBrain unverzüglich mitzuteilen.

 

Die Vertragsparteien bezeichnen einander Ansprechpartner und deren jeweilige Stellvertreter. Diese leiten und überwachen die Abwicklung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig. Veränderungen hinsichtlich der benannten Personen teilen die Parteien sich jeweils gegenseitig unverzüglich mit. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmässigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Abwicklung des Vertrags eingreifen zu können.

2. Termine

 

Die Termine werden in gegenseitigem Einverständnis festgelegt.

 

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umstände im Verantwortungsbereich der Kundin (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) hat MaxBrain nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. MaxBrain wird der Kundin Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

3. Mitwirkungspflichten der Kundin, direkte/indirekte Behinderung von MaxBrain bei der Vertragserfüllung

 

Die Kundin unterstützt MaxBrain bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Verfügbarmachen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen der Kundin dies erfordern. Die Kundin wird MaxBrain hinsichtlich der von MaxBrain zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Soweit sich die Kundin verpflichtet hat, MaxBrain im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien irgendwelcher Art zu beschaffen, hat die Kundin diese Materialien MaxBrain umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des von der Kundin überlassenen Materials in ein anderes Format notwendig, übernimmt die Kundin die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Die Kundin stellt überdies sicher, dass MaxBrain die zur Nutzung solcher Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt die Kundin auf ihre Kosten vor.

 

Fällt die Kundin vorhersehbare und zur Vertragserfüllung notwendige Entscheidungen nicht oder später als den dafür beidseitig visierten oder schriftlich fixierten Terminen entsprechend, behält sich MaxBrain das Recht vor, die Kosten für die zur Erfüllung des Vertrags freigestellten Ressourcen in der Zeit der Behinderung der Kundin in Rechnung zu stellen.

 

Liefert die Kundin Unterlagen, Materialien usw., die zur Vertragserfüllung massgeblich sind, nicht oder nicht den vorher den dafür beidseitig visierten oder schriftlich fixierten Terminen entsprechend, behält sich MaxBrain das Recht vor, die Kosten für die zur Erfüllung des Vertrags freigestellten Ressourcen in der Zeit der Behinderung der Kundin in Rechnung zu stellen.

4. Leistungsänderungen

 

MaxBrain ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abrechnung unter Berücksichtigung der Interessen von MaxBrain für die Kundin zumutbar ist.

 

Will die Kundin den vertraglich bestimmten Umfang der von MaxBrain zu erbringenden Leistungen ändern, so wird sie diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber MaxBrain äussern.

5. Urheberrechte und Nutzungsumfang

 

Die Urheberrechte der von MaxBrain entwickelten SaaS gehören grundsätzlich MaxBrain. MaxBrain kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandten Schutzrechte verfügen.

MaxBrain ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen SaaS in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

 

Der Umfang der erlaubten Nutzung der von MaxBrain entwickelten SaaS ergibt sich aus dem Zweck des mit der Kundin abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von MaxBrain entwickelte SaaS, Vertragsunterlagen oder Teile davon, die der Kundin ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Vertrags genutzt werden. Soweit nicht etwas Anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geographische Nutzung durch die Kundin auf die zeitlich beschränkte Verwendung der SaaS. Eine weitergehende, ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung ist ohne Erlaubnis von MaxBrain ist nicht zulässig. Insbesondere ist es der Kundin untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonstwie zu verwerten.

 

Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist der Kundin der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. MaxBrain kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich die Kundin in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen.

 

Für jede weitergehende, ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat die Kundin MaxBrain zusätzlich zu entschädigen.

6. Garantien von MaxBrain

 

An der SaaS bestehen keine Eigentumsrechte Dritter.

 

Unter Vorbehalt insbesondere der Bestimmungen von Art. 2 und 3 garantiert MaxBrain die zum Zeitpunkt der Analyse definierten Funktionen bzw. neue oder geänderte Funktionen, soweit diese nachträglich beidseitig schriftlich abgemacht worden sind.

 

Diese Garantie gilt nicht, soweit ein Funktionsfehler auf nicht von ihr beeinflussbare Umstände zurückzuführen ist, wie beispielsweise (aber nicht abschliessend):

 

Änderungen der Einsatz- und Betriebsbedingungen. Eingriffe in Programme durch die Kundin oder Dritte. Bedienungsfehler der Kundin oder Dritter. Jegliche weitere Gewährleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Produktabnahme und Mängelbeseitigung

 

Nachträglich festgestellte Mängel an der von MaxBrain zur Verfügung gestellten SaaS mit gemeinsam definierten kundenindividuellen Anpassungen werden bis sechs Monate nach Abnahme kostenlos von MaxBrain behoben. Als Mängel gelten nur Abweichungen von zum Zeitpunkt der Bestellung definierten Funktionen bzw. von neuen oder geänderten Funktionen, soweit diese nachträglich beidseitig schriftlich abgemacht worden sind. Alle anderen Arbeiten (z.B. Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen der Funktionen, hardwarebedingte Arbeiten usw.) werden von MaxBrain gegenüber der Kundin zusätzlich in Rechnung gestellt.

8. Vertragsschluss, Kosten und Zahlungsmodalitäten

 

Vorbehältlich einer gesonderten Regelung kommt ein Vertrag zustande, wenn MaxBrain eine Bestellung der Kundin schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt (z.B. per E-Mail). Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn die Leistung von MaxBrain (Nutzung der Software) bereitgestellt ist oder von der Kundin beansprucht wird. MaxBrain behält sich vor, einen Vertragsschluss mittels Rechnung zu bestätigen.

 

An schriftliche Offerten ist der MaxBrain, sofern kein anderer Zeitraum auf der Offerte erwähnt ist, während einer Dauer von 20 Tagen gebunden. Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich (möglich auch per E-Mail) bestätigt worden sind.

 

Soweit im Einzelfall nichts Anderes geregelt ist, gilt für die Bereitstellung der SaaS der jeweils im voraus festgelegte Preis gemäss Offert-Bestätigung durch MaxBrain. Vorbehalten sind Preisänderungen, die nicht im Einflussbereich von MaxBrain liegen. Diese können jederzeit der Kundin in Rechnung gestellt werden.

Bewilligte Zusatzaufwendungen ohne schriftlich festgelegten Preis stellt MaxBrain der Kundin gemäss dem jeweiligen Aufwand in Rechnung. (Stundenansatz). Alle schriftlich oder mündlich vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

Soweit nicht anders vereinbart gelten hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten folgende Bedingungen:

 

Die Bezahlung der jährlich anfallenden Nutzungsgebühr der SaaS, für Support, Wartung und Hosting erfolgt 30 Tage nach Aufschaltung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung.

9. Haftung

 

MaxBrain ist nach besten Kräften bemüht, ihre Leistungen jederzeit in vollem Umfang und in bester Qualität zu erbringen. Allfällige Störungen werden baldmöglichst im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten behoben. Soweit die Behebung der Störung aus Gründen, die ausschliesslich bei MaxBrain liegen, nicht mehr oder nicht innert angemessener Frist erfolgt, kann die Kundin als einzige Massnahme vom Vertrag zurücktreten. Die Kundin erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass MaxBrain soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung für jede Art von Schäden ablehnt, die der Kundin durch die Nutzung der SaaS entstehen könnten. In jedem Fall ist die Haftung von MaxBrain auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.

 

Wegbedungen ist hiermit insbesondere jegliche Haftung aus einfacher Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden inkl. entgangenem Gewinn.

 

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet MaxBrain insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es die Kundin unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

Wird MaxBrain aus Gründen, die sie nicht beeinflussen kann, an der Erfüllung der ihr übertragenen Arbeiten verhindert, kann daraus kein allfälliger Schadenersatz abgeleitet werden.

 

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten von Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonen von MaxBrain.

10. Geheimhaltung

 

Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung gegenüber Dritten. Diese Geheimhaltungspflicht umfasst alle Informationen, die Geschäftsgeheimnisse darstellen, die die Parteien im Zusammenhang mit dem Projekt erhalten oder aus dem Projekt gewonnen haben.

 

Die der jeweils anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschliesslich für den Zweck der Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien benutzt werden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, soweit sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder den Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen bzw. Erfüllungsgehilfen (wie z. Bsp. freie Mitarbeiter, Subunternehmer, usw.).

 

Überdies vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit hinsichtlich des Inhalts dieser Vereinbarung und über die bei dessen Abwicklung gewonnen Erkenntnisse zu wahren.

 

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinweg. Soweit von einer Vertragspartei verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie z.B. Strategiepapiere, Briefing-Dokumente usw. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

11. Datenschutz

 

Gewisse Daten der Kundin werden gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz bearbeitet. Die Kundin ist damit einverstanden, dass MaxBrain die Daten der Kundin an Partner im Ausland übermittelt und dass diese dort vorübergehend oder dauernd gespeichert werden.

12. Beizug Dritter

 

MaxBrain kann jederzeit in eigenem Ermessen Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beiziehen. Sie haftet dabei jeweils für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Dritten.

13. Zusätzliche Bestimmungen für allgemeine Internet-Anwendungen

 

Verfügbarkeit von Domainnamen. MaxBrain ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit einer Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen.

 

Soweit die Kundin MaxBrain beauftragt, im Namen der Kundin einen Domainnamen zu beantragen, verzichtet die Kundin gegenüber MaxBrain auf alle Forderungen, die mit diesem Auftrag in Zusammenhang stehen.

 

Registrierungsbedingungen einzelner Domainnamenregistrierungsstellen. Soweit Domains Gegenstand des entsprechenden Vertragsverhältnisses sind, werden automatisch die Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen Domainnamenregistrierungsstellen integrierender Bestandteil dieser Bestimmungen.

 

Die Kundin ersetzt MaxBrain sämtliche Schäden, die daraus entstehen können, dass die Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen Domainnamenregistrierungsstellen nicht eingehalten werden.

14. Zusätzliche Bestimmungen für Software-As-A-Service (SaaS)

 

a) Grundsatz

MaxBrain stellt der Kundin einen Speicherplatz auf einem an das Internet angeschlossenen Server zur Verfügung. Der Server empfängt und sendet Daten in Verbindung mit dem Internet. Die Kundin benutzt den ihr von MaxBrain vermieteten Speicherplatz zum Betreiben eines Lern-Management-Systems. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich nur auf das Lern-Management-System der in der jeweiligen Bestellung explizit erwähnten Kundin; andere Personen oder Organisationen sind nicht eingeschlossen.

 

b) Dienstleistungen

Gemäss der Produktbeschreibung stellt MaxBrain der Kundin gegen eine Nutzungsgebühr eine SaaS (Browser, Mobile Apps, Logins, etc.) zur Verfügung. Die Nutzungsgebühr ist jeweils im voraus zu entrichten; andernfalls behält sich MaxBrain das Recht vor, die Dienstleistung einzustellen. Mit Wartungsarbeiten an der Software oder an den Servern, auf denen die Software läuft, optimiert MaxBrain den Betrieb, die Leistungsfähigkeit und die Qualität der Software. Die Kundin duldet daher kurzfristige Nutzungsbeschränkungen, welche durch Wartungsarbeiten entstehen. MaxBrain führt Wartungsarbeiten vorzugsweise an Randzeiten (zwischen 17.30 Uhr und 8.30 Uhr) durch. Längere Unterbrüche wegen Wartungsarbeiten werden der Kundin frühzeitig kommuniziert und gemeinsam geplant.

MaxBrain kann eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung der Software oder einzelner Bestandteile als neue Version oder Update zur Verfügung stellen. Die Kundin ist verpflichtet, die neue Version bzw. das Update einzusetzen. MaxBrain kann neue Funktionalitäten als kostenpflichtige Erweiterungen anbieten. Für die Kundin besteht keine Verpflichtung diese zu beziehen. Vorbehalten bleibt die Integration von Updates, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

 

c) Inhalte

Die Kundin verpflichtet sich dazu, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Die Kundin kann ihr Zugangspasswort jederzeit ändern. Gegenüber MaxBrain ist die Kundin für jede Benützung des Speicherplatzes verantwortlich und haftet für jeden Schaden, der aus dem Missbrauch des Speicherplatzes entsteht. Die Kundin ist verpflichtet, bei der Nutzung des Speicherplatzes schweizerisches und internationales Recht sowie allgemein anerkannte Verhaltensregeln einzuhalten (Netiquette usw.). Für den Inhalt der Informationen, die die Kundin oder Drittparteien über die MaxBrain-Server übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält, ist die Kundin verantwortlich. Insbesondere dürfen über den Speicherplatz der Kundin folgende Informationen bzw. Daten nicht verbreitet werden:

  • Informationen bzw. Daten, die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Designrechte, Markenrechte, Patentrechte oder andere Immaterialgüterrechte und ähnliche Schutzrechte Dritter verletzen;
  • Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinn von Art. 197 StGB;
  • Rassendiskriminierung im Sinn von Art. 261bis StGB;
  • Gewaltdarstellungen im Sinn von Art. 135 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB);
  • Aufrufe zur Gewalt im Sinn von Art. 259 StGB;
  • Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten;
  • Unerlaubte Glücksspiele im Sinn des Lotteriegesetzes.

 

Für Inhalte von Kundinnen und Dritten lehnt MaxBrain jegliche Haftung ab.

 

d) Missbräuchliche Verwendung

In Fällen missbräuchlicher Verwendung behält sich MaxBrain das Recht vor, die Software-Lizenzen der Kundin mit sofortiger Wirkung auf Kosten der Kundin zu sperren. Als missbräuchliche Verwendung gilt insbesondere die Nichterfüllung der in Art. 17(c) genannten vertraglichen Pflichten der Kundin. Die Sperrung bleibt solange bestehen, bis der jeweilige Sachverhalt geklärt ist bzw. die Kundin den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte erbringt. MaxBrain behält sich überdies das Recht vor, die Dienstleistung auf Kosten der Kundin zu sperren, falls deren Benutzerverhalten in irgendeiner Weise das Betriebsverhalten der Server beeinträchtigt. Ferner ist es der Kundin untersagt, Bestandteile eines Hostingpakets weiterzuverkaufen, weiterzuvermieten oder Drittparteien auszuleihen.

 

e) E-Mail

Die Kundin hat die Zugänge in ihrem persönlichen elektronischen Postfach (E-Mail) regelmässig zu kontrollieren und ein Überschreiten des Speicherplatzes zu vermeiden. Der Versand unerwünschter Massen-E-Mails (spamming) über die MaxBrain-Server und der Betrieb von Mailinglisten in einem Ausmass, das die Betriebsstabilität der MaxBrain-Server gefährdet, ist nicht zulässig und stellt eine missbräuchliche Verwendung der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen dar.

 

f) Datenschutz

Die Kundin ist allein dafür verantwortlich, von Daten, die sie an MaxBrain übermittelt, Sicherungskopien anzufertigen. Sämtliche auf MaxBrain eingepflegten Daten werden täglich als Back-Up 3 Monate lang gespeichert. Bei Datenverlust ist die Kundin verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals und unentgeltlich an MaxBrain zu übermitteln. Bei der Benutzung des Internets bestehen für die Kundin diverse Datenschutzrisiken. So ist etwa der Datenschutz bei der unverschlüsselten Übermittlung von Daten nicht gewährleistet. Es ist daher damit zu rechnen, dass unverschlüsselt übermittelte E-Mails von Dritten unberechtigterweise gelesen, verändert oder unterdrückt werden können. Die Verschlüsselung und Chiffrierung übertragener Informationen können den Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessern.

 

g) Haftung

Der Gebrauch der SaaS erfolgt für die Kundin auf eigenes Risiko. MaxBrain lehnt jegliche Verantwortung für Vollständigkeit, Genauigkeit und Qualität der im Rahmen der SaaS übertragenen Daten und Informationen ab. Ungeachtet der Bestimmungen von Art. 9 übernimmt MaxBrain keine Verantwortung für Schäden, die die Kundin Drittparteien durch Missbrauch des Speicherplatzes der MaxBrain zufügt. Hierzu gehören auch Schäden, die von Computerviren verursacht werden. MaxBrain übernimmt keine Garantie dafür, dass die SaaS von allen Endgeräten aus problemlos benutzbar sind. MaxBrain lehnt jede Haftung für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von E-Mails ab. MaxBrain haftet nicht für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen.

 

h) Support

Sämtliche Anfragen für technische Unterstützung können per Email an support@maxbrain.com gesendet werden. Soweit der notwendige Support das übliche Mass überschreitet, behält sich MaxBrain vor, den Aufwand der Kundin nach den aktuell gültigen Ansätzen in Rechnung zu stellen.

 

i) Nutzungsgebühren

Wird die jährliche totale Speichermenge überschritten, können zusätzliche Gebühren anfallen. MaxBrain informiert die Kundin im voraus und gibt ihr die Möglichkeit, die genutzte Speichermenge bis zu einem gemeinsam definierten Datum zu reduzieren.

15. Vertragsdauer, Kündigung

 

Der jeweilige Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit oder für die gewählte Vertragsdauer abgeschlossen. Eine Kündigung ist mit Ende jeden Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.

 

Bei Beendigung stellt MaxBrain der Kundin eine Rechnung über die bis zum Zeitpunkt der Beendigung geleisteten Arbeiten aus. Die Kundin verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen; bereits erhobene oder in Rechnung gestellte Gebühren werden nicht gutgeschrieben oder zurückerstattet.

 

Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gilt Folgendes: MaxBrain verarbeitet die Kundendaten ausschliesslich im Auftrag und nach den Weisungen der Kundin und ausschliesslich zum Zwecke der Bereitstellung des Services. MaxBrain trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Kundendaten. Die Kundin bleibt für die Rechtmässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäss den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG), verantwortlich.

16. Änderungen

 

MaxBrain behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit sowie ohne Vorankündigung anzupassen. Die aktuell gültige Version ist jeweils unter nachfolgender URL einseh- und ausdruckbar: https://www.maxbrain.com/AGB.

17. Teilnichtigkeit

 

Falls eine zuständige Behörde, ein Gericht usw. in einem Entscheid eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Bestimmungen als nichtig oder unwirksam erachten sollte, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. MaxBrain ersetzt diesfalls die betreffende nichtige bzw. unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmung.

18. Gerichtsstand

 

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Vorbehalten bleibt das Recht von MaxBrain, die Kundin auch an deren Sitz zu belangen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Diese Bestimmungen unterstehen ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird ausgeschlossen. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien das ordentliche Gericht am Sitz von MaxBrain. MaxBrain hat überdies die Möglichkeit, die Kundin auch an deren Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.

 

Zürich, März 2022